Fortschritte der Medizin sind untrennbar mit Studien am Menschen verbunden. Diese Suche nach neuen Erkenntnissen, vor allem das Erproben von neuen Methoden, Arzneimitteln oder Medizinprodukten verlangt besondere Vor- und Umsicht. Solche biomedizinischen Forschungsprojekte müssen daher im Rahmen strenger gesetzlicher Bestimmungen und im Sinne internationaler Richtlinien sorgfältig geplant, durchgeführt und ausgewertet werden.
Die Ethikkommission des Landes Vorarlberg ist beauftragt, biomedizinische Studien vor deren Beginn zu begutachten und die Unbedenklichkeit der Vorhaben festzustellen. Im Sinne der WHO-Leitlinien für die Arbeit von Ethik-Kommissionen umfasst der Begriff „biomedizinische Forschung“ wissenschaftliche Projekte mit Arzneimitteln, medizinischen Geräten, medizinisch angewendeter Strahlung und bildgebenden Verfahren, chirurgischen Verfahren, medizinischen Aufzeichnungen und biologischen Proben, sowie epidemiologische, sozialwissenschaftliche und psychologische Untersuchungen.
Zu den zentralen Aufgaben des Gremiums gehört der Schutz der Rechte, der Sicherheit und des Wohlergehens der PrüfungsteilnehmerInnen. Eine fundierte Abwägung von Nutzen und Risiken ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die gründliche Begutachtung der eingereichten Projekte betrifft unter diesem Aspekt auch deren wissenschaftliche Qualität und Relevanz.